Im Jahr 2015 wurde der Arbeitskreis „Patente“ innerhalb der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) ins Leben gerufen, mit dem Ziel, eine Brücke zwischen der Informatik und dem Patentrecht zu schlagen. Zehn Jahre später blicken wir auf eine Dekade zurück, in der wir uns intensiv mit den Schnittstellen von Technologie und gewerblichem Rechtsschutz auseinandergesetzt haben. Wir haben die Rechtsprechung begleitet und den Wandel in der Patentierung von Informatik bezogenen Erfindungen (computer implemented inventions CII) mitgeprägt.
Unsere Mission und Ziele
Der Arbeitskreis wurde gegründet, um das Thema Patente wissenschaftlich zu betreuen und als Schnittstelle zwischen Informatik und Patentrecht zu fungieren. Unser Ziel ist es, sowohl das Thema an sich zu beleuchten als auch einen Querschnittsdienst für alle Mitglieder, Arbeitskreise, Fachkreise und weiteren Gremien der GI bereitzustellen.
Wissenschaftliche Beiträge und Fachartikel
In den vergangenen zehn Jahren haben wir eine Vielzahl von Fachartikeln verfasst, die sich mit aktuellen Entwicklungen im Patentrecht, insbesondere im Bereich der Softwarepatente und der Patentierung von Künstlicher Intelligenz (KI), auseinandersetzen. Diese Publikationen dienen dazu, komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich darzustellen und den Wissenstransfer zwischen Informatikern und Juristen zu fördern.
Beratung und Auskunftserteilung
Ein zentrales Anliegen unseres Arbeitskreises ist es, Mitglieder der GI sowie externe Interessensvertreter zu beraten. Wir haben zahlreichen Anfragen beantwortet und Entscheidungsträger in Fragen des Patentrechts unterstützt. Dabei legen wir großen Wert auf Neutralität und Sachlichkeit, ohne eine Position zur Patentierbarkeit von Software einzunehmen.
Unterstützung für Gründer und Start-ups
Gründer und Start-ups stehen häufig vor der Herausforderung, ihre Innovationen rechtlich zu schützen und passende Fördermöglichkeiten zu finden. Wir haben Informationsmaterial bereitgestellt, das sich mit den Besonderheiten der Patentierung im Softwarebereich auseinandersetzt und Hinweise zu Förderprogrammen gibt. Zudem haben wir auf akademische Förderprogramme hingewiesen, die sich mit der Rolle von geistigen Eigentumsrechten für den Technologietransfer beschäftigen. Um unser Wissen einem breiten Publikum zugänglich zu machen, haben wir regelmäßig kostenlose Online-Seminare angeboten. Diese Veranstaltungen deckten Themen wie „Patente auf Software und Künstliche Intelligenz“ ab und richteten sich insbesondere an Start-ups und Gründer. Ein gleichlautender Artikel erschien 2022 im GI Radar, dem Newsletter der Gesellschaft für Informatik.
Aktuelle Rechtsprechung und Materialien
Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Softwarepatente und der Patentierung von KI unterliegen einem ständigen Wandel. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, aktuelle Rechtsprechung verständlich aufzuarbeiten und Materialien zur Verfügung zu stellen, die es unseren Mitgliedern ermöglichen, stets auf dem neuesten Stand zu bleiben. Unsere Webseite bietet hierzu eine Vielzahl von Ressourcen, darunter Links zu relevanten Artikeln und offiziellen Stellen wie dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Europäischen Patentamt.
Internationaler Vergleich
Deutschland spielt im Bereich der Softwarepatente eine bedeutende Rolle, steht jedoch im internationalen Wettbewerb, insbesondere mit den USA und China, vor Herausforderungen. Laut dem Europäischen Patentamt (EPA) waren die USA 2022 mit knapp einem Viertel aller Patentanmeldungen führend, gefolgt von Deutschland, Japan, China und Frankreich.
Im Bereich der digitalen Kommunikation verzeichnete das EPA 2019 einen Anstieg der Patentanmeldungen, wobei chinesische Unternehmen mit einem Zuwachs von 64,6 % am deutlichsten zum Wachstum beitrugen, gefolgt von Firmen aus den USA (+14,6 %) und Südkorea (+36,1 %). Im Vergleich dazu legten die Anmeldungen aus Europa mit +3,1 % nur moderat zu (Quelle: Europäisches Patentamt).
Deutschland nimmt im Bereich der Softwarepatente eine wichtige Stellung ein, sieht sich jedoch im Wettbewerb mit den USA und China vor erheblichen Herausforderungen. Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, sind verstärkte Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie eine strategische Förderung von Innovationen im Softwarebereich unerlässlich.
Neutralität und Sachlichkeit
Ein besonderes Merkmal unseres Arbeitskreises ist die neutrale und sachliche Informationsvermittlung. Wir beziehen keine Stellung dazu, ob Software patentierbar sein sollte, sondern stellen Fakten bereit, die es unseren Mitgliedern ermöglichen, sich eine eigene Meinung zu bilden. Dieses Selbstverständnis spiegelt sich in all unseren Aktivitäten wider und trägt dazu bei, eine objektive Diskussion zu fördern.
Ausblick
Nach einem Jahrzehnt des Engagements blicken wir mit Stolz auf das Erreichte zurück und sehen gleichzeitig die Herausforderungen, die vor uns liegen. Die rasante Entwicklung in Bereichen wie Künstliche Intelligenz und Digitalisierung wird auch in Zukunft Fragen des Patentrechts aufwerfen, denen wir uns widmen werden. Wir laden alle Interessierten ein, sich aktiv in unseren Arbeitskreis einzubringen und gemeinsam mit uns die Zukunft des Patentrechts in der Informatik zu gestalten.
Wir danken allen Mitgliedern, Partnern und Interessierten für ihre Unterstützung und freuen uns auf die kommenden Jahre voller spannender Entwicklungen und konstruktiver Zusammenarbeit.
Für weiterführende Informationen und aktuelle Mitteilungen besuchen Sie gerne unsere Webseite: