Vergleich Europäisches und US-Patentrecht für Softwarepatente
Am 3. Oktober 2024 um 17:00 Uhr (MESZ) (11:00 AM ET) veranstalten Reich-IP und Blueshift
Kann man Software patentieren lassen? Wie bekomme ich ein Softwarepatent? Benötige ich einen Patentanwalt?
Dieses Portal behandelt das Thema „Softwarepatente“ bzw. „Digitalpatente“ aus Sicht des Patentanmelders. Es richtet sich an innovative Unternehmen, welche einen Mehrwert durch Forschung und Entwicklung leisten und ihr geistiges Eigentum schützen lassen wollen. Speziell wird die Frage behandelt unter welchen Voraussetzungen Software patentiert werden kann und wie man sich vor Schutzrechten Dritter wirksam schützen kann. Schwerpunkte sind sowohl der Schutz von (Software-) Innovation als auch der Widerruf reiner Softwarepatente.
Gründer und einer der Autoren dieser Webseite ist Dr. Jochen Reich, Inhaber der Kanzlei Reich-IP, einer der wenigen Patentanwälte in Deutschland mit Promotion in Informatik. Er ist u.a. Leiter des Arbeitskreises „Patente“ der Gesellschaft für Informatik und im Vorstand im „Deutschen Institut für Erfindungswesen“. Dr. Reich verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Patentwesen und ist Autor von über 500 Patentanmeldungen.
Am 3. Oktober 2024 um 17:00 Uhr (MESZ) (11:00 AM ET) veranstalten Reich-IP und Blueshift
In der heutigen globalisierten Wirtschaft ist der Schutz von geistigem Eigentum für Unternehmen, die ihre
In der sich ständig verändernden Welt der Technologie spielt die Innovation von Software eine entscheidende
Der Aufbau eines eigenen Patentportfolios kann Ihr Unternehmen derart schützen, dass Konkurrenten (da sie definitionsgemäß im gleichen technischen Gebiet arbeiten, Non Practicing Entities NPE, Trolle u.Ä. ausgenommen) auch potentielle Verletzer Ihres geistigen Eigentums sind. Es ist also generell vor Einreichung einer Verletzungsklage abzuwägen, ob der Kläger nicht selbst schadensersatzpflichtig ist und somit ggf. auf eine Durchsetzung der eigenen Patente verzichtet….
Im folgenden werden lediglich die wichtigsten Normen, Gesetze, Verordnungen und Richtlinien dargestellt. Hierbei sind gesetzliche Regelungen jedoch immer in einer Gesamtschau zu berücksichtigen. Ferner sind entsprechende Normen stets unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung auszulegen.Bedenken Sie ferner das für einen realweltlichen Sachverhalt typischerweise mehrere Normen einschlägig sind und diese gegebenenfalls in Wechselwirkung stehen können.
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