Viele Beschäftigte, die eine zündende Idee haben, stellen sich dieselbe Frage:
Muss ich meinem Arbeitgeber davon berichten – oder kann ich einfach selbst ein Patent anmelden?
In Deutschland ist die Antwort klar geregelt – und sie steht im Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbnErfG).
1. Warum das wichtig ist
In Deutschland gilt: Wenn Ihre Erfindung einen Bezug zu Ihrer Arbeit hat, kann Ihr Arbeitgeber Rechte daran haben.
Ignorieren Sie die gesetzlichen Pflichten, riskieren Sie:
- Verlust der Patentrechte
- Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber
- Schadensersatzforderungen
2. Wann Sie Ihren Arbeitgeber informieren müssen
Nach § 5 ArbnErfG sind Sie verpflichtet, jede sogenannte Diensterfindung unverzüglich in Textform zu melden.
Eine Diensterfindung liegt vor, wenn:
- Sie die Erfindung im Rahmen Ihrer arbeitsvertraglichen Aufgaben gemacht haben, oder
- Sie dafür Betriebsmittel, Know-how oder Betriebsgeheimnisse Ihres Arbeitgebers genutzt haben.
Beispiel:
Sie arbeiten als Maschinenbauingenieur und entwickeln während eines Projekts für Ihren Arbeitgeber ein neues Getriebe – das ist fast immer eine Diensterfindung.
3. Wie das Verfahren in Deutschland abläuft
- Meldung: Sie berichten Ihrem Arbeitgeber unverzüglich und detailliert über Ihre Erfindung.
- Frist: Der Arbeitgeber hat vier Monate Zeit, die Erfindung zu beanspruchen.
- Rechtsfolge:
- Beansprucht der Arbeitgeber die Erfindung, gehen die Rechte an ihn über – Sie erhalten jedoch eine angemessene Vergütung (§ 9 ArbnErfG).
- Verzichtet der Arbeitgeber (explizit oder durch Fristablauf), dürfen Sie die Erfindung selbst anmelden.
4. Freie Erfindungen
Erfindungen, die nicht mit Ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen und ohne Nutzung betrieblicher Ressourcen entstanden sind, gelten als freie Erfindungen.
Aber: Auch diese müssen Sie dem Arbeitgeber anzeigen, damit er seine Rechte prüfen kann (§ 18 ArbnErfG).
5. Praktische Tipps für Arbeitnehmer
- Dokumentieren Sie die Entstehung der Erfindung (Zeitpunkt, Ort, genutzte Mittel).
- Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag – dort finden sich oft zusätzliche Regelungen.
- Halten Sie die Schriftform ein – E-Mails reichen in der Regel, WhatsApp nicht.
- Suchen Sie frühzeitig Rat bei einem Patentanwalt, um keine Fristen zu verpassen.
6. Fazit
In Deutschland gilt: Arbeitgeber zuerst informieren – Patent später anmelden.
Wer den Melde- und Anspruchsprozess einhält, wahrt nicht nur seine rechtliche Position, sondern kann auch von der Erfindervergütung profitieren.
Und: Sie bleiben in jedem Fall als Erfinder im Patent genannt – unabhängig davon, wer es anmeldet.
Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen Patentanwalt bei Reich-ip und sichern Sie Ihre Rechte.